Kollektivvertrag (KV)
Fast alle Stellen in der österreichischen Hotellerie und Gastronomie fallen unter einen Kollektivvertrag — eine branchenweite Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Der KV legt Mindestlöhne, Höchstarbeitszeiten, Überstundenregeln und Urlaubsansprüche fest. Dein Vertrag darf nicht unter dem KV-Mindestlohn liegen. Der KV wird jährlich, meist im Dezember, aktualisiert.
Bruttolohn vs. Nettolohn
Dein Vertrag nennt einen Bruttolohn. Nach Abzügen für Lohnsteuer, Sozialversicherung (rund 18% Arbeitnehmeranteil) und Unterkunft (falls abgezogen) liegt dein Nettolohn bei den meisten Hospitality-Gehältern bei etwa 65–75% des Bruttobetrags. Unterkunftsabzüge sind gedeckelt und müssen klar im Vertrag stehen.
Arbeitszeiten
Die reguläre Höchstarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche bzw. 8 Stunden pro Tag. Überstunden beginnen ab der 41. Stunde (wöchentlich) oder der 9. Stunde (täglich) und werden mit 150% des Stundenlohns vergütet. Schichtarbeit ist üblich; dir stehen mindestens 11 zusammenhängende Ruhestunden zwischen den Schichten zu.
Bezahlter Urlaub
Nach dem ersten Jahr stehen dir 5 Wochen (25 Tage) bezahlter Jahresurlaub zu. Im ersten Jahr ist der Urlaub anteilig zu den gearbeiteten Monaten. Feiertage werden gesondert bezahlt. Krankenstand: Informiere deinen Arbeitgeber sofort und reiche innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung ein.
Was vor der Unterschrift prüfen
1. Der Bruttolohn muss mindestens dem KV-Mindestlohn deiner Position entsprechen. 2. Ein Unterkunftsabzug (falls vorhanden) sollte den genauen Betrag nennen. 3. Der Vertrag sollte deinen Arbeitsort angeben. 4. Die Probezeit beträgt meist einen Monat. 5. Prüfe sowohl deine als auch die Kündigungsfrist des Arbeitgebers.