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Wohnen5 Min. Lesezeit

Personalunterkünfte in österreichischen Hotels

Was dich erwartet, was üblicherweise inklusive ist und welche Rechte du als Mieter hast.

Wie Personalunterkünfte aussehen

Die meisten Resort-Hotels bieten Personalunterkünfte in nahegelegenen Wohnhäusern oder Chalets. Üblich ist eine WG mit 2–4 Zimmern, gemeinsamer Küche und Bad. Einzelzimmer werden in gehobenen Häusern immer häufiger. Stadthotels bieten seltener eine Unterkunft an.

Was inklusive ist

Standard: Bett, Schrank, WLAN, gemeinsame Küche und Bad. Oft inklusive: Bettwäsche und Handtücher, einfache Reinigungsmittel. Manchmal inklusive: Verpflegung während der Schichten (Naturalverpflegung) — sie hat einen kleinen Steuerwert und erscheint auf der Lohnabrechnung. Selten inklusive: eigenes Bad, Parkplatz.

Unterkunftsabzug

Wenn der Arbeitgeber die Unterkunft vom Gehalt abzieht, muss dies im Vertrag stehen. Der Höchstabzug wird vom Kollektivvertrag festgelegt — prüfe den aktuellen Satz vor der Unterschrift. Für ein Einzelzimmer liegt der Höchstabzug je nach Ausstattung bei etwa €190–230/Monat.

Deine Rechte

An die Beschäftigung gebundene Unterkunft (Dienstgeberwohnung) endet mit dem Arbeitsverhältnis — meist mit einer im Vertrag genannten Frist. Während der Beschäftigung bist du Mieter und hast grundlegende Mieterrechte nach österreichischem Recht, etwa das Recht auf Vorankündigung vor einer Begehung und auf einen bewohnbaren, beheizten Raum.

Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Migrationsberatung. Prüfe aktuelle Regeln vor einer Entscheidung.

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